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Alltagstauglichkeitsprüfung

entsprechend dem neuen
Hundehaltegesetz ÖO

Logo Tierschutzstelle
Logo Tierschutzqualifizierter Hundetrainer

im Tierheim Freistadt

Laut dem neuen Hundehaltegesetz müssen alle Hunde, die ab dem 01. Dezember 2024 auf der Gemeinde gemeldet werden und zur Kategorie der „Großen Hunde“ gehören, sowie all jene Hunde, die zu den „Speziellen Rassen“ gehören, eine Alltagstauglichkeitsprüfung absolvieren.

Prüfungstermine:

Probeprüfung: 09.03.2025

Prüfung: 23.03.2025

Prüfung: 27.04.2025

Für alle, die nicht ins kalte Wasser springen wollen, gibt es auch “Probe-Prüfungen”

Eine Teilnahme an der Probe-Prüfung, zum Training von Alltagssituationen, ohne anschließende Prüfung ist ebenfalls möglich

Die Prüfung besteht im Wesentlichen aus 3 Teilen:

 Unbefangenheitsprüfungrüfung

Ablesen des Chips

Verantwortungsbewusster Umgang mit dem Hund

Zahnkontrolle, Ohrenkontrolle, Anleinen, Maulkorb anlegen durch den Hundehalter

Verhalten des „Mensch-Hund-Gespanns“ im öffentlichen Raum

Begegnungen mit Personen, Joggern, Radfahrern, Kinderwägen, anderen Hunden...

Checkliste:

  • Sachkundenachweis

  • Registrierungsbestätigung

  • Versicherungsnachweis

  • tierschutzkonformes Halsband

  • Leine mit max. 1,5 m

  • tierschutzkonformer Maulkorb

Um einen passenden Maulkorb zu finden, können alle gängigen Größen der CHOPO Maulkörbe im Rahmen einer Maulkorbberatung probiert werden

Wer muss eine ATP machen?

Hunde spezieller Rassen:

Bullterrier

American Staffordshire Terrier

Staffordshire Bullterrier

Dogo Argentino

American Pit Bull Terrier

Tosa Inu

sowie alle Mischlinge dieser

Rassen untereinander

Große Hunde

größer als 40 cm 

oder schwerer als 20 kg

Kontakt:

Anmeldungen per Mail an: 

Barbara Kusché 

06649285331

Tamara Binder 

06643486715

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