
Alltagstauglichkeitsprüfung
entsprechend dem neuen
Hundehaltegesetz ÖO


im Tierheim Freistadt
Laut dem neuen Hundehaltegesetz müssen alle Hunde, die ab dem 01. Dezember 2024 auf der Gemeinde gemeldet werden und zur Kategorie der „Großen Hunde“ gehören, sowie all jene Hunde, die zu den „Speziellen Rassen“ gehören, eine Alltagstauglichkeitsprüfung absolvieren.
Prüfungstermine:
Probeprüfung: 09.03.2025
Prüfung: 23.03.2025
Prüfung: 27.04.2025
Für alle, die nicht ins kalte Wasser springen wollen, gibt es auch “Probe-Prüfungen”
Eine Teilnahme an der Probe-Prüfung, zum Training von Alltagssituationen, ohne anschließende Prüfung ist ebenfalls möglich
Die Prüfung besteht im Wesentlichen aus 3 Teilen:
Unbefangenheitsprüfungrüfung
Ablesen des Chips
Verantwortungsbewusster Umgang mit dem Hund
Zahnkontrolle, Ohrenkontrolle, Anleinen, Maulkorb anlegen durch den Hundehalter
Verhalten des „Mensch-Hund-Gespanns“ im öffentlichen Raum
Begegnungen mit Personen, Joggern, Radfahrern, Kinderwägen, anderen Hunden...
Checkliste:
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Sachkundenachweis
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Registrierungsbestätigung
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Versicherungsnachweis
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tierschutzkonformes Halsband
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Leine mit max. 1,5 m
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tierschutzkonformer Maulkorb
Um einen passenden Maulkorb zu finden, können alle gängigen Größen der CHOPO Maulkörbe im Rahmen einer Maulkorbberatung probiert werden
Wer muss eine ATP machen?
Hunde spezieller Rassen:
Bullterrier
American Staffordshire Terrier
Staffordshire Bullterrier
Dogo Argentino
American Pit Bull Terrier
Tosa Inu
sowie alle Mischlinge dieser
Rassen untereinander
Große Hunde
größer als 40 cm
oder schwerer als 20 kg
Kontakt:
Anmeldungen per Mail an:
Barbara Kusché
06649285331
Tamara Binder
06643486715